Im April wurde das Gesetz 7/2022 über Abfälle und kontaminierte Böden zur Förderung der Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, das in Spanien am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Titel VII dieses Gesetzes enthält steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, darunter eine Sondersteuer auf Einweg-Kunststoffverpackungen, die gemeinhin als „Plastiksteuer“ bekannt ist.

Steuerlichen Maßnahmen der Plastiksteuer

Diese steuerlichen Maßnahmen wurden auf der Website der spanischen Finanzverwaltung (AEAT) unter der Rubrik Sonder- und Umweltsteuern veröffentlicht. Im Folgenden fassen wir die von der AEAT bereitgestellten Inhalte zusammen:

  1. Allgemeine Informationen über die Grundelemente der Steuer
  2. Berechnung des Steuerbetrags
  3. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten
  4. Steuerliche Vorteile
  5. Zollformalitäten
  6. Verlangte technische Dokumentation
  7. Häufig gestellte Fragen

Allerdings steht seitens der Finanzverwaltung die Genehmigung der Durchführungsrichtlinien der Steuer noch aus.

Wir erläutern die Plastiksteuer für Sie

Als führender Verpackungshersteller hat dieses Gesetz Auswirkungen auf viele unserer Produkte und damit auf unsere Kunden. Kunststoff ist ein vielseitiges, leichtes, haltbares und unglaublich anpassungsfähiges Material, weshalb es in so vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt wird.

Die Unternehmen bemühen sich um sie betreffende Informationen hinsichtlich der durch das Inkrafttreten der Steuer und der jeweils branchenabhängig unterschiedlichen Kasuistik aufgeworfenen Fragen. Die Armando Alvarez-Gruppe hat hierfür ein Dokument erstellt, das unsere Auslegung des Titels VII des Gesetzes über Abfälle und kontaminierte Böden enthält, in dem wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst haben.

 

Haben Sie Fragen zur Plastiksteuer,
die in Spanien am 1. Januar 2023 in Kraft tritt?

Wir helfen Ihnen, sie zu klären.

 

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