WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN

Am 17. Dezember stimmte der Ausschuss für den ökologischen Wandel des spanischen Abgeordnetenhauses schließlich für den Änderungsantrag, der  ein einjähriges Moratorium für die Steuer auf Einweg-Kunststoffverpackungen vorsieht.

Vorgeschlagene Änderungen des ursprünglichen Textes, der von der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 23. Dezember angenommen und zur Zustimmung an den Senat überwiesen wurde.

  • Aufschiebung des Inkrafttretens der Steuer bis Januar 2023
  • Steuerbefreiung des chemischen Recyclings
  • Einbeziehung der finalen Zweckbestimmung der Steuer

Nachfolgend stellen wir die Auswirkungen dieser Änderungen im Einzelnen (in rot) dar:

 

Für die Zwecke dieser Steuer sind davon befreit:

 

Landwirtschaftliche Produkte
Wickelfolien für die Silierung von Futtermitteln oder Getreide

icono productos sanitarios

Medizinprodukte
Verpackungen für Arzneimittel und Medizinprodukte

Export
Erzeugnisse für den Export

Wiederverwendbare Produkte
Produkte, die für die Wiederbefüllung oder Wiederverwendung konzipiert, gestaltet und vermarktet werden

Zertifiziertes mechanisches und chemiches certificado
Menge an zertifiziertem mechanisch und chemisch recyceltem Kunststoff, die in einem Produkt enthalten ist

 

Wie wird die Steuer berechnet?

Die Bemessungsgrundlage für diese Steuer ist die in der Verpackung enthaltene Menge an NICHT recyceltem Kunststoff. Der Steuersatz beträg  0,45 €/kg.

Beispielsrechnung:

Special tax on plastics

Diese Steuer ist als Teil der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer vorgesehen.

 

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Voraussetzungen gelten für die Befreiung von Verpackungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten?
    Der Käufer der Verpackung muss seinem Lieferanten vor dem Kauf eine Erklärung über die Verwendung seiner Verpackung übergeben.
  • Muss ein spanischer Käufer, der in Spanien hergestellte Verpackungen kauft und diese dann ins Ausland versendet, die Steuer entrichten?
    Ja, er entrichtet die Steuer an den Hersteller, und wenn er die Verbringung ins Ausland nachweist, kann er eine Erstattung beim Finanzamt beantragen.
  • Muss ein ausländischer Käufer, der in Spanien hergestellte und in sein Land gelieferte Verpackungen kauft, die Steuer entrichten?
    Nein, da die Verpackung direkt vom Hersteller außerhalb Spaniens verschickt wird.
  • Muss ein spanischer Käufer, der (gefüllte oder leere) Verpackungen von einem ausländischen Lieferanten kauft, die Steuer entrichten?
    Ja, bei der zollamtlichen Einfuhr oder dem innergemeinschaftlichen Erwerb im Wege der Selbstveranlagung.
  • Wann gilt eine Verpackung als wiederverwendbar?
    Wenn sie für mehrere Kreisläufe konzipiert, entworfen und in Verkehr gebracht wurde oder für denselben Zweck, für den sie konzipiert oder entworfen wurde, wiederbefüllt oder wiederverwendet werden soll.
  • Welche Recyclingarten sind ausgenommen?
    Mechanisches Recycling und sowohl Post-Industrial- und Post-Consumer-Recycling als auch chemisches Recycling.
  • Was sind die Voraussetzungen für die Befreiung des Recyclings?
    Es muss von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein.
  • Ist chemisches Recycling steuerbefreit?
    Ja, das chemische Recycling ermöglicht auch die Zertifizierung von Lebensmitteln.
  • Sind biobasierte oder biologisch abbaubare Materialien steuerbefreit?
    Nein.
  • Wird die Steuer auf der Rechnung ausgewiesen?
    Ja, sowohl der Betrag als auch die Berechnungsgrundlage.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.